Reglement
Der RunFellows vorWald Ultra Trail ist ein Trailrunning Event im Bayerischen Vorwald. Die Streckenabschnitte beinhalten teilweise schwierige Wanderwege, die von jedem Teilnehmer entsprechende Fertigkeiten erfordern.
Mindestalter:
Den Anweisungen der Rennleitung und des Funktionspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Alle Teilnehmer unterliegen den Bestimmungen der StVO, die einschlägigen Vorschriften der StVO sind einzuhalten
Christian Bley-Unger
Lindenstraße 3
93189 Reichenbach
Hunde sind als Begleitung während des Rennens auf den Strecken RWUT15 und RWUT30 zugelassen, jedoch müssen folgende Regeln erfüllt werden:
Die Mitnahme folgender Ausrüstung während des kompletten Laufes ist verpflichtend.
Das Mitführen der Pflichtausrüstung während des Laufes wird vom Veranstalter vor dem Start und an den Versorgungspunkten stichprobenartig überprüft. Ein Nichtmitführen der Pflichtausrüstung kann mit Disqualifikation geahndet werden.
Die Verwendung von Stöcken ist zugelassen.
alle Bewerbe:
RWUT Half Way und RWUT UIltra zusätzlich:
nur RWUT Ultra zusätzlich:
Mensch-Hund-Teams zusätzlich:
Vor dem Start findet ein Equipment-Check für die Mensch-Hund-Teams statt, bei dem die Ausrüstung auf Vollständigkeit und Funktion überprüft wird.
Es gibt folgende Wertungskategorien:
Es gelten die Altersklassen des DLV. Der Übergang von einer Altersklasse zur nächsten vollzieht sich immer mit Beginn des Kalenderjahres, in dem das die Altersklasse bestimmende Lebensjahr vollendet wird.
Wird ein Teilnehmer durch die Rennleitung, Streckenposten oder Renn-Arzt aus dem Rennen genommen, hat er dieser Anweisung Folge zu leisten.
Dies kann sein aus:
Bei einem Ausscheiden aus medizinischen Gründen ist der Teilnehmer verpflichtet, den Rücktransport durch den Veranstalter zu nutzen.
Teilnehmer, die sich von sich aus entschließen (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), aus dem Lauf auszuscheiden, müssen sich unverzüglich bei der Rennleitung entweder telefonisch, oder bei einem der offiziellen Streckenposten abmelden. Kosten, die aufgrund von Suchaktionen wegen eines nicht abgemeldeten Teilnehmers entstehen, werden vom Veranstalter an den Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Im Start/Ziel-Bereich, sowie an den Versorgungspunkten sind umfangreiche Erste-Hilfe-Taschen deponiert.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, im Notfall Erste-Hilfe zu leisten und gegebenenfalls bis zum Eintreffen von Hilfs- oder Rettungskräften bei einem betroffenen Teilnehmer zu bleiben.
Im Falle eines medizinischen Notfalls ist unverzüglich die Rennleitung ggfs. telefonisch zu informieren. Die Rennleitung koordiniert zusammen mit dem Renn-Arzt die weiteren erforderlichen Schritte zur Notfallversorgung.
Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer zurückzufordern.
Die Startgebühren sind vor dem Start zu entrichten.
Bei Nachmeldungen am Wettkampftag vor Ort ist eine Nachmeldegebühr zu entrichten.
Nach erfolgter Anmeldung ist eine Abmeldung mit Rückerstattung der Startgebühr nur wegen Krankheit (Attest) möglich. Ab 7 Tagen vor dem Anmeldeschluss kann nur noch die Startgebühr abzüglich eines Organisationsbeitrages zurückerstattet werden. Ab 5 Tage vor dem Start ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Lauf wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zum Ende des Anmeldeschlusse, oder aufgrund der Witterung kurzfristig abzusagen.
Ab Anmeldeschluss wird nur noch die Startgebühr abzüglich eines Organisationsbeitrages zurückerstattet. Ab 5 Tage vor dem Start ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich, jedoch erhält der Teilnehmer eine kostenfreie Startberechtigung bei der nächsten stattfindenden Ausgabe des Laufes.
Bei einer Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wird die Startgebühr abzüglich eventuell anfallender Gebühren des Zahlungsverkehrs zurückerstattet.
In alle Fällen kann vom Teilnehmer anstelle einer gegebenenfalls erfolgenden Rückzahlung die Option einer kostenfreien Startberechtigung bei der nächsten stattfindenden Ausgabe des Laufes gewählt werden.
Wird die Mindestanzahl an Teilnehmern pro Strecke nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, die Strecke nicht zu starten. Die betroffenen Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich auf eine andere Strecke Umzumelden. Die bereits bezahlte Startgebühr wird hierbei verrechnet. Vom Teilnehmer ist entweder der Differenzbetrag nachzuzahlen, bzw. vom Veranstalter ggfs. gutzuschreiben.
Ist das Teilnehmerlimit für eine Strecke erreicht, obliegt es dem Veranstalter, weitere Teilnehmer für die Strecke zuzulassen und gegebenenfalls das Teilnehmerlimit für eine Andere Strecke zu verringern.
Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Reglement einverstanden.
Der Start erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für seine körperliche Tauglichkeit verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfes entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei medizinischen Bedenken am Start zu hindern bzw. jederzeit aus dem Rennen zu nehmen!
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.
Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wird keine Haftung übernommen.
Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor! Wird eine Regel dieses Reglements ungültig, bleibt das gesamte Reglement weiterhin gültig.
Die Ausschreibung und das Roadbook in der jeweilig gültigen Version sind Teil des Reglements, bei widersprüchlichen Aussagen gilt der Text des Reglements.
Bei Anmeldung erklärt der Anmeldende seine Kenntnisnahme und Einverständnis zu den zu folgenden Punkten:
Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass das während des Laufes und der gemeinsamen Aktivitäten dieses Tages gemachten Bild- und Filmmaterial zu Informations-, Werbe- und Marketingzwecken uneingeschränkt genutzt werden darf. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Vergütung durch die Bild- oder Filmaufnahmen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.