Reglement

Veranstaltungscharakter und Teilnahmebedingungen

Der RunFellows vorWald Ultra Trail ist ein Trailrunning Event im Bayerischen Vorwald. Die Streckenabschnitte beinhalten teilweise schwierige Wanderwege, die von jedem Teilnehmer entsprechende Fertigkeiten erfordern.

  • Jeder Teilnehmer muss sich der Länge der Strecke und der körperlichen Herausforderung bewusst sein und darauf vorbereitet in den Wettkampf gehen
  • Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter der Haftungserklärung seine volle Sporttauglichkeit für die Teilnahme an diesem Ausdauerwettkampf mit physisch extremen Belastungen.
  • Jeder Teilnehmer muss über Trittsicherheit auf technisch anspruchsvollen Wegen und Steigen verfügen.
  • Jeder Teilnehmer erkennt die noch vor dem Rennen festgelegten und bekannt gegebenen VP-Schluss- und Zielschluss- Zeiten an.

Mindestalter:

  • RWUT Shorty – Geburtsjahrgang 2011 und älter
  • RWUT Half Way – Geburtsjahrgang 2009 und älter
  • RWUT Ultra – Geburtsjahrgang 2007 und älter
Anweisungen durch Rennleitung und Funktionspersonal

Den Anweisungen der Rennleitung und des Funktionspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Allgemeingültige Vorschriften und Verordnungen

Alle Teilnehmer unterliegen den Bestimmungen der StVO, die einschlägigen Vorschriften der StVO sind einzuhalten

Die Bestimmungen der Verordnungen für die Naturschutzgebiete „Hölle“ und „Schlosspark Falkenstein“ sind zwingend einzuhalten.

Veranstalter

Christian Bley-Unger

Lindenstraße 3
93189 Reichenbach

Strecke
  • Dem Verlauf der Strecke ist zu folgen. Wird die Strecke verlassen, muss zum Punkt der Streckenabweichung zurückgekehrt werden und dann dem Original-Streckenverlauf gefolgt werden.
  • Kommt es im Verlauf der Originalstrecke zu einem Streckenverbot, so ist dieses zu befolgen und auf dem kürzest möglichen Weg zu umgehen.
  • In den Naturschutzgebieten „Hölle“ und „Schlosspark Falkenstein“ darf die Strecke nicht verlassen werden.
  • Der Veranstalter behält sich vor, die Strecke aufgrund von Sperrungen, Witterungsbedingungen, etc. kurzfristig zu ändern
  • Die RWUT Shorty Strecke ist durchgehend markiert.
  • Die RWUT Half Way Strecke ist nicht markiert.
  • Die RWUT Ultra Strecke ist nur in den Bereichen der NSGHölle und NSG Schlosspark Falkenstein markiert.
Läufer mit tierischer Begleitung

Als tierische Begleitung während des Rennens zählen alle Haustiere

Tierische Begleiter sind während des Rennens auf allen Strecken zugelassen, jedoch müssen folgende Regeln erfüllt werden:

  • Nur ein Tier pro Läufer
  • Das Mindestalter des Tieres muss den Anforderungen an die Strecke angemessen sein.
  • Es gilt Leinen- oder Zügelpflicht während des gesamten Rennens (die Strecke führt auch durch Naturschutzgebiete).
  • Streckenverbote (z.B. Reitverbot) ist zu beachten. Für eine alternative Streckenführung für diese Abschnitte ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
  • Der Nachweis über eine für das Event gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung ist bei der Startnummernausgabe nachzuweisen.
  • gültigen Impfnachweise zu den gängigen Impfungen Startnummernausgabe vorzulegen.
  • Mensch-Tier-Teams starten gegebenenfalls im Jagdstart 5 Minuten vor dem Hauptfeld im 10 Sekunden-Takt.
  • Andere Läufer dürfen durch das Tier oder die Leine nicht gefährdet oder behindert werden.
  • Rücksichtnahme auf andere Läufer.
  • Beim Überholen anderer Läufer ist dies vorher anzukündigen. Beim überholt werden ist gegebenenfalls kurz auszuweichen und das Tier kurz zu halten.
  • Für Carnivoren sind Kotbeutel während des Rennens mitzuführen und zu benutzen. Die Beutel können an der nächsten VP entsorgt werden.
  • Die „Hinterlassenschaften“ aller anderen tierischen Begleiter müssen von öffentlichen Straßen, bzw. von Plätzen und überquerten Privatgrundstücken entfernt werden.
  • Der Zustand des tierischen Begleiters ist stets zu beobachten und gegebenenfalls ist das Rennen abzubrechen. Das Tierwohl geht immer vor.
  • Für unverträgliche Tiere ist ein Maulkorb oder etwas vergleichbares vorgeschrieben.
  • Equiden, die zum Ausschlagen neigen, sind durch eine rote Schleife im Schweif zu kennzeichnen.
  • Alle Teams mit reitbarer tierischer Begleitung kommen in eine extra Wertung
Startnummer
  • Die Startnummer ist während des gesamten Rennens gut sichtbar auf der Vorderseite zu tragen. Kann ein Läufer bei einer Zwischenzeit oder beim Zieleinlauf aufgrund einer nicht sichtbaren Startnummer nicht eindeutig identifiziert werden, kann dies dazu führen, dass der Lauf für den betroffenen Starter nicht gewertet wird.
  • Es ist nicht gestattet, die Startnummer zu verändern, bzw. die Sponsorenlogos zu verdecken.
  • Die Rückseite der Startnummer mit den Notfallinmformationen ist vor dem Start auszufüllen.
Zeitnahme
  • Manuelle Brutto Zeitnahme
  • Zwischenzeiten werden manuell an den VPs ermittelt. Jeder Teilnehmer hat sich beim VP-Personal mit Namen und Startnummer zur Aufnahme der Zwischenzeit zu melden, auch wenn die Möglichkeit zur Verpflegung nicht genutzt wird. Ein fehlender Nachweis an einer VP oder einem Checkpoint kann zur Disqualifikation, mindestens jedoch zur Belegung des Läufers mit einer Strafzeit führen.
  • Die Aufnahme der Zielzeit erfolgt duch Zeitnehmer
Ziel- und VP-Schlusszeiten
  • Es gelten die in der Ausschreibung festgelegten Ziel- und VP-Schluss-Zeiten.
  • Die Rennleitung behält sich vor, Ziel- , sowie VP-Schluss-Zeiten witterungs- bzw. streckenbedingt anzupassen.
Hilfe durch nicht am Lauf Beteiligte
  • Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, etc.) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – darf während des Laufes nicht in Anspruch genommen werden. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien, sowie medizinische Hilfe.
  • Die Begleitung durch nicht selbst am Lauf angemeldete Personen ist untersagt, Ausnahmen bilden Begleitpersonen von Teilnehmern mit Behinderung.
Ausrüstung und Bekleidung

Die Mitnahme folgender Ausrüstung während des kompletten Laufes ist verpflichtend.

  • Die Pflichtausrüstung ist während des kompletten Laufes mit sich zu führen.
  • Art und Umfang der Pflichtausrüstung sind in der Ausschreibung festgelegt.
  • Das Mitführen der Pflichtausrüstung während des Laufes kann vom Veranstalter vor dem Start und an den Versorgungspunkten stichprobenartig überprüft werden. Ein Nichtmitführen der Pflichtausrüstung kann mit Disqualifikation, zumindest aber mit einer Zeitstrafe geahndet werden.
  • Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er der Witterung entsprechende Kleidung trägt oder mit sich führt.
  • Die Verwendung von Stöcken ist zugelassen. Wenn Stöcke verwendet werden, sind diese vom Start bis zum Ziel durch den Teilnehmer selbst zu transportieren.
Wertungskategorien

Es gibt folgende Wertungskategorien:

Es gelten die Altersklassen des DLV. Der Übergang von einer Altersklasse zur nächsten vollzieht sich immer mit Beginn des Kalenderjahres, in dem das die Altersklasse bestimmende Lebensjahr vollendet wird.

Ausscheiden aus dem Lauf

Wird ein Teilnehmer durch die Rennleitung, Streckenposten oder Renn-Arzt aus dem Rennen genommen, hat er dieser Anweisung Folge zu leisten.

Dies kann sein aus:

  • medizinischen Gründen, aufgrund von Erschöpfung, Verletzung oder ähnliches bei Mensch oder Tier
  • grobe Regelverletzungen

Bei einem Ausscheiden aus medizinischen Gründen ist der Teilnehmer verpflichtet, den Rücktransport durch den Veranstalter zu nutzen.

Teilnehmer, die sich von sich aus entschließen (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), aus dem Lauf auszuscheiden, müssen sich unverzüglich bei der Rennleitung entweder telefonisch, oder bei einem der offiziellen Streckenposten abmelden. Kosten, die aufgrund von Suchaktionen wegen eines nicht abgemeldeten Teilnehmers entstehen, werden vom Veranstalter an den Teilnehmer in Rechnung gestellt.

Medizinische Notfallversorgung

Im Start/Ziel-Bereich, sowie an den Versorgungspunkten sind umfangreiche Erste-Hilfe-Taschen deponiert.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, im Notfall Erste-Hilfe zu leisten und gegebenenfalls bis zum Eintreffen von Hilfs- oder Rettungskräften bei einem betroffenen Teilnehmer zu bleiben.

Im Falle eines medizinischen Notfalls ist unverzüglich die Rennleitung ggfs. telefonisch zu informieren. Die Rennleitung koordiniert zusammen mit dem Renn-Arzt die weiteren erforderlichen Schritte zur Notfallversorgung.

Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer zurückzufordern.

Startgebühren

Die Startgebühren sind vor dem Start zu entrichten.

  • Nach erfolgter Anmeldung ist eine Abmeldung mit Rückerstattung der Startgebühr nur wegen Krankheit (Attest) möglich.
  • Ab Meldeschluss kann nur noch die Startgebühr abzüglich eines Organisationsbeitrages zurückerstattet werden.
  • Ab 7 Tage vor dem Start ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
  • Die Höhe der Startgebühren ist in der Ausschreibung festgelegt.
Absage durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, den Lauf wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zum Ende des Anmeldeschlusse, oder aufgrund der Witterung kurzfristig abzusagen.

Ab Anmeldeschluss wird nur noch die Startgebühr abzüglich eines Organisationsbeitrages zurückerstattet. Ab 7 Tage vor dem Start ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich, jedoch erhält der Teilnehmer eine kostenfreie Startberechtigung bei der nächsten stattfindenden Ausgabe des Laufes.

Bei einer Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wird die Startgebühr abzüglich eventuell anfallender Gebühren des Zahlungsverkehrs zurückerstattet.

In alle Fällen kann vom Teilnehmer anstelle einer gegebenenfalls erfolgenden Rückzahlung die Option einer kostenfreien Startberechtigung bei der nächsten stattfindenden Ausgabe des Laufes gewählt werden.

Teilnehmerlimit

Wird die Mindestanzahl an Teilnehmern pro Strecke nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, die Strecke nicht zu starten. Die betroffenen Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich auf eine andere Strecke Umzumelden. Die bereits bezahlte Startgebühr wird hierbei verrechnet. Vom Teilnehmer ist entweder der Differenzbetrag nachzuzahlen, bzw. vom Veranstalter ggfs. gutzuschreiben.

Ist das Teilnehmerlimit für eine Strecke erreicht, obliegt es dem Veranstalter, weitere Teilnehmer für die Strecke zuzulassen und gegebenenfalls das Teilnehmerlimit für eine Andere Strecke zu verringern.

Umwelt- und Naturschutz
  • Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der in Start und Ziel oder an den Versorgungspunkten bereitgestellten Abfallbehältern oder das vorsätzliche Beschädigen der Natur kann zu drastischen Zeitstrafen oder zur sofortigen Disqualifikation führen.
  • Die Naturschutz-Auflagen für die Streckenabschnitte in den Naturschutzgebieten „Hölle“ und „Schlossberg-Falkenstein“ sind zwingend einzuhalten.
  • Mitgeführte verpflegung ist vor dem Start mit der Startnummer zu kennzeichnen
Doping

Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers. Die Kosten für eine positive Dopingkontrolle sind durch den Teilnehmer zu tragen.

Disqualifikation und Zeitstrafen

Die Jury behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen von bis zu 120 Minuten zu verhängen, z. B. wegen:

  • Nichteinhalten der Regeln.
  • Nichtbeachten der Anweisungen der Rennleitung, der Verantwortlichen der Versorgungspunkte und Kontrollstellen, Polizei und Rettungskräften.
  • Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung oder der Naturschutzverordnungen.
  • Unvollständiger Pflichtausrüstung, sowie Verweigerung der Ausrüstungskontrolle.
  • Umweltverschmutzung oder vorsätzlicher Umweltzerstörung.
  • Grober Unsportlichkeit.
  • Nicht Passierens einer Kontrollstelle, bzw. fehlende Meldung an einem Versorgungspunkt.
  • Doping.
  • Eigenmächtiger Streckenabkürzungen.

Ein Teilnehmer, gegen dein eine Disqualifikation oder Zeitstrafe ausgesprochen wird, hat kein Recht auf Zurückerstattung der Startgebühr.

Protest

Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest bei der Rennleitung unter Benennung von Zeugen einlegen. Eine Jury aus drei Mitgliedern aus Rennleitung und Streckenpersonal wird innerhalb von 24 Stunden den Protest behandeln und eine Entscheidung verkünden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen.

Es wird eine Protestgebühr von 100 EUR erhoben. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter.

Haftung

Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Reglement einverstanden.

Der Start erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für seine körperliche Tauglichkeit verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfes entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei medizinischen Bedenken am Start zu hindern bzw. jederzeit aus dem Rennen zu nehmen!

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber Eigentümern des aufgrund der Veranstaltung durchquerten Grund und Bodens (z.B. Bayerische Staatsforsten oder private Wald- und Grundstücksbesitzer) gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.

Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wird keine Haftung übernommen.

Für Schäden, die vom Teilnehmer, oder von einem tierischen Begleiter verursacht werden, haftet der Verursacher selbst, bzw. ggfs. seine Versicherung.

Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor! Wird eine Regel dieses Reglements ungültig, bleibt das gesamte Reglement weiterhin gültig.

Ausschreibung

Die Ausschreibung und das Roadbook in der jeweilig gültigen Version sind Teil des Reglements, bei widersprüchlichen Aussagen gilt der Text des Reglements.

Datenschutz

Bei Anmeldung erklärt der Anmeldende seine Kenntnisnahme und Einverständnis zu den zu folgenden Punkten:

  • Veröffentlichung und Speicherung von Namen, Vorname, Wohnort, Verein, Geschlecht und Geburtsjahr in der Teilnehmerliste.
  • Veröffentlichung der vorstehenden Daten und der Laufzeit in der Ergebnisliste durch den Veranstalter.
  • Veröffentlichung, Verarbeitung und Verbreitung der im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellten Foto- und Filmaufnahmen.
Bild-, Film- und Tonrechte

Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass das während des Laufes und der gemeinsamen Aktivitäten dieses Tages gemachten Bild- und Filmmaterial zu Informations- und Social-Media Zwecken uneingeschränkt genutzt werden darf. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Vergütung durch die Bild- oder Filmaufnahmen.

Gleichbehandlung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Stand: 22.07.2025