Reglement
Der RunFellows vorWald Ultra Trail ist ein Trailrunning Event im Bayerischen Vorwald. Die Streckenabschnitte beinhalten teilweise schwierige Wanderwege, die von jedem Teilnehmer entsprechende Fertigkeiten erfordern.
Mindestalter:
Den Anweisungen der Rennleitung und des Funktionspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Alle Teilnehmer unterliegen den Bestimmungen der StVO, die einschlägigen Vorschriften der StVO sind einzuhalten
Die Bestimmungen der Verordnungen für die Naturschutzgebiete „Hölle“ und „Schlosspark Falkenstein“ sind zwingend einzuhalten.
Christian Bley-Unger
Lindenstraße 3
93189 Reichenbach
Als tierische Begleitung während des Rennens zählen alle Haustiere
Tierische Begleiter sind während des Rennens auf allen Strecken zugelassen, jedoch müssen folgende Regeln erfüllt werden:
Die Mitnahme folgender Ausrüstung während des kompletten Laufes ist verpflichtend.
Es gibt folgende Wertungskategorien:
Es gelten die Altersklassen des DLV. Der Übergang von einer Altersklasse zur nächsten vollzieht sich immer mit Beginn des Kalenderjahres, in dem das die Altersklasse bestimmende Lebensjahr vollendet wird.
Wird ein Teilnehmer durch die Rennleitung, Streckenposten oder Renn-Arzt aus dem Rennen genommen, hat er dieser Anweisung Folge zu leisten.
Dies kann sein aus:
Bei einem Ausscheiden aus medizinischen Gründen ist der Teilnehmer verpflichtet, den Rücktransport durch den Veranstalter zu nutzen.
Teilnehmer, die sich von sich aus entschließen (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), aus dem Lauf auszuscheiden, müssen sich unverzüglich bei der Rennleitung entweder telefonisch, oder bei einem der offiziellen Streckenposten abmelden. Kosten, die aufgrund von Suchaktionen wegen eines nicht abgemeldeten Teilnehmers entstehen, werden vom Veranstalter an den Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Im Start/Ziel-Bereich, sowie an den Versorgungspunkten sind umfangreiche Erste-Hilfe-Taschen deponiert.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, im Notfall Erste-Hilfe zu leisten und gegebenenfalls bis zum Eintreffen von Hilfs- oder Rettungskräften bei einem betroffenen Teilnehmer zu bleiben.
Im Falle eines medizinischen Notfalls ist unverzüglich die Rennleitung ggfs. telefonisch zu informieren. Die Rennleitung koordiniert zusammen mit dem Renn-Arzt die weiteren erforderlichen Schritte zur Notfallversorgung.
Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer zurückzufordern.
Die Startgebühren sind vor dem Start zu entrichten.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Lauf wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zum Ende des Anmeldeschlusse, oder aufgrund der Witterung kurzfristig abzusagen.
Ab Anmeldeschluss wird nur noch die Startgebühr abzüglich eines Organisationsbeitrages zurückerstattet. Ab 7 Tage vor dem Start ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich, jedoch erhält der Teilnehmer eine kostenfreie Startberechtigung bei der nächsten stattfindenden Ausgabe des Laufes.
Bei einer Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wird die Startgebühr abzüglich eventuell anfallender Gebühren des Zahlungsverkehrs zurückerstattet.
In alle Fällen kann vom Teilnehmer anstelle einer gegebenenfalls erfolgenden Rückzahlung die Option einer kostenfreien Startberechtigung bei der nächsten stattfindenden Ausgabe des Laufes gewählt werden.
Wird die Mindestanzahl an Teilnehmern pro Strecke nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, die Strecke nicht zu starten. Die betroffenen Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich auf eine andere Strecke Umzumelden. Die bereits bezahlte Startgebühr wird hierbei verrechnet. Vom Teilnehmer ist entweder der Differenzbetrag nachzuzahlen, bzw. vom Veranstalter ggfs. gutzuschreiben.
Ist das Teilnehmerlimit für eine Strecke erreicht, obliegt es dem Veranstalter, weitere Teilnehmer für die Strecke zuzulassen und gegebenenfalls das Teilnehmerlimit für eine Andere Strecke zu verringern.
Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers. Die Kosten für eine positive Dopingkontrolle sind durch den Teilnehmer zu tragen.
Die Jury behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen von bis zu 120 Minuten zu verhängen, z. B. wegen:
Ein Teilnehmer, gegen dein eine Disqualifikation oder Zeitstrafe ausgesprochen wird, hat kein Recht auf Zurückerstattung der Startgebühr.
Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest bei der Rennleitung unter Benennung von Zeugen einlegen. Eine Jury aus drei Mitgliedern aus Rennleitung und Streckenpersonal wird innerhalb von 24 Stunden den Protest behandeln und eine Entscheidung verkünden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen.
Es wird eine Protestgebühr von 100 EUR erhoben. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter.
Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Reglement einverstanden.
Der Start erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für seine körperliche Tauglichkeit verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfes entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei medizinischen Bedenken am Start zu hindern bzw. jederzeit aus dem Rennen zu nehmen!
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber Eigentümern des aufgrund der Veranstaltung durchquerten Grund und Bodens (z.B. Bayerische Staatsforsten oder private Wald- und Grundstücksbesitzer) gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.
Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wird keine Haftung übernommen.
Für Schäden, die vom Teilnehmer, oder von einem tierischen Begleiter verursacht werden, haftet der Verursacher selbst, bzw. ggfs. seine Versicherung.
Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor! Wird eine Regel dieses Reglements ungültig, bleibt das gesamte Reglement weiterhin gültig.
Die Ausschreibung und das Roadbook in der jeweilig gültigen Version sind Teil des Reglements, bei widersprüchlichen Aussagen gilt der Text des Reglements.
Bei Anmeldung erklärt der Anmeldende seine Kenntnisnahme und Einverständnis zu den zu folgenden Punkten:
Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass das während des Laufes und der gemeinsamen Aktivitäten dieses Tages gemachten Bild- und Filmmaterial zu Informations- und Social-Media Zwecken uneingeschränkt genutzt werden darf. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Vergütung durch die Bild- oder Filmaufnahmen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Stand: 22.07.2025